Der Bundespräsident als Staats- oberhaupt der Bundesrepublik Deutschland wird alle fünf Jahre von der Bundesversammlung gewählt. Diese setzt sich je zur Hälfte aus allen Mitgliedern des Bundestages und Angehörigen der 16 Länder- parlamente bzw. prominenten Persönlichkeiten zusammen.
Vom 7.9.-12.9.1949
war Bundesrats- präsident Karl Arnold amtierendes Staatsoberhaupt, da es in diesem Zeitraum noch keinen Bundes- präsidenten gab.
Erster
Bundespräsident wurde dann von 1949-1959 Theodor Heuss (liebevoll
"Papa Heuss" genannt).
Ihm folgte von 1959-1969 Heinrich Lübke, der durch seine rhetorischen Fehlgriffe in Erinnerung bleibt.